Kritisch beäugt werden Kinder, die anstatt wie früher zu marschieren, mit dem E-Trottinett in die Schule flitzen, schlimmstenfalls sogar auf dem Trottoir. Dieses wiederum ist nicht nur auf Schulwegen eine Kampfzone, denn so einige Politiker und Kommentarschreiber ärgern sich generell über E-Scooters auf dem Trottoir, ob sie nun fahren oder abgestellt den Weg blockieren. Tatsächlich bewegt sich der Fahrer eines E-Scooters aber nicht im rechtsfreien Raum. Er gilt als Fahrer eines «Leichtmotorfahrrades» und hat als solcher nicht wenige Vorschriften zu beachten.
Auf Schulwegen wie überall sonst auf öffentlichen Strassen sind E-Trottis erst erlaubt, wenn der Fahrer mindestens 14 Jahre alt ist. Bis er 16 ist, muss er zudem über einen Führerausweis der Kategorie M für Motorfahrräder verfügen. Oder einen der Kategorie G, welcher zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen berechtigt. Nicht immer halten sich ganz alle Kinder und Jugendlichen an diese Vorschriften.
Dass sie ihre Köpfe nicht mit einem Helm schützen, hat rechtlich betrachtet jedoch seine Richtigkeit. Anders als auf schnellen Motorfahrrädern ist das Helmtragen auf Leichtmotorfahrrädern und damit auf E-Trottinetts keine Pflicht. Daran wird sich so schnell wahrscheinlich auch nichts ändern, da neue Helmpflichten im Parlament generell einen schweren Stand haben: National- und Ständerat hatten im letzten Frühling eine Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche abgelehnt. Die Verantwortung dafür liege bei den Eltern und sowieso könne die Polizei eine solche Pflicht nicht durchsetzen.
Mit einem E-Trottinett auf einem Trottoir zu fahren ist gesetzlich verboten: «Das Trottoir ist den Fussgängern, der Radweg den Radfahrern vorbehalten», so die klare Ansage des Gesetzgebers. Wer sich nun allerdings über Schulkinder aufregt, die mit ihren traditionellen Fahrrädern das Trottoir benutzen, tut dies vergeblich. Denn der Bundesrat erlaubt ihnen, jedenfalls, sofern kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist, das Trottoir zu nutzen. Diese Regelung gilt aber wiederum nur für Kinder bis 12 – und diese dürfen ohnehin keinen E-Scooter nutzen.
Auf dem Trottoir abstellen darf der Fahrer aber seinen E-Scooter, egal wie alt ersterer ist. Jedenfalls, sofern kein Veloparkplatz vorhanden ist und sofern den Fussgängern ein mindestens 1,50 m breiter Durchgang verbleibt.
Ein E-Trottinett ist gemäss schweizerischem Recht ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 0.50 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h. Damit sind leistungsstärkere oder schnellere e-Scooter aber nicht illegal: Leichtmotorfahrräder unterliegen nicht der Typengenehmigung.
Die Händlerin darf dir einen Scooter verkaufen, den du auf öffentlichen Strassen gar nicht legal fahren kannst. Sie darf dir jedoch nicht den Eindruck vermitteln, dass der Scooter die Zulassung für öffentliche Strassen hat. Als «öffentlich» gilt übrigens auch eine Privatstrasse, sofern sie nicht durch Abschrankungen oder Benutzungsverbote sichtbar als privat gekennzeichnet ist.
Vorgeschrieben ist zudem ein Vorder- und ein Rücklicht. Seit dem 1. April 2022 gilt auch für Leichtmotorfahrräder die Tagfahrlicht-Pflicht. Anders als bei der Helmtragpflicht scheint hier die Durchsetzbarkeit unproblematisch zu sein.